Zum Umfang der Dynamisierung eines Alttitels nach A5 § 3 KindUG
OLG Dresden, Beschluss vom 30.08.2000 - Aktenzeichen 20 WF 409/00
DRsp Nr. 2002/6090
Zum Umfang der Dynamisierung eines Alttitels nach A5 § 3KindUG
Im Rahmen der Dynamisierung eines Alttitels nach Art. 5 § 3KindUG kann auch die Begrenzung des Alttitels auf die Zeit der Minderjährigkeit beseitigt werden, da durch die Verweisung in Art. 5 § 3KindUG auf § 1612aBGB klargestellt wird (§ 1612a Abs. 3BGB), dass die alten Titel nunmehr nicht nur bezüglich der Dynamisierung sondern auch bezüglich der Laufzeit den neuen Titeln entsprechen sollen. Art. 5 § 3KindUG stellt insofern mehr dar als eine reine Umrechnungsvorschrift.