Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 4.5.2017 wird zurückgewiesen.
2.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,-- € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt von der Antragsgegnerin die Rückführung des gemeinsamen Kindes K... M... E..., geboren am ... in N..., Deutschland, auf der Grundlage des Haager Übereinkommens vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (im Weiteren: HKÜ).
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