Zulässigkeit eines Teilverzichts auf Trennungsunterhalt
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2000 - Aktenzeichen 5 WF 114/00
DRsp Nr. 2005/7342
Zulässigkeit eines Teilverzichts auf Trennungsunterhalt
»In einer Vereinbarung zum Trennungsunterhalt liegt jedenfalls dann kein gem. § 1614 Abs. 1, § 1361 Abs. 4 S. 4, § 1360a Abs. 3BGB unzulässiger Verzicht, wenn die Verkürzung des rechnerisch sich ergebenden Unterhalts nur etwa 20% beträgt.«