Die Beschleunigungsbeschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 1.000,00 festgesetzt.
I.
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