I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts -Familiengericht - in Saarlouis vom 25. Juni 2009 - 20 F 405/08 UE in Ziffer I. der Entscheidungsformel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 30. Oktober 2003 - 20 F 134/03 UE - dahingehend abgeändert, dass der Kläger ab dem 31. Oktober 2008 an die Beklagte monatlich im Voraus einen Unterhalt in Höhe von 488 EUR zu zahlen hat.
II. Die weitergehende Berufung und die Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
III. Die Kosten beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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