AG Rheda-Wiedenbrück, vom 11.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 36/06
Zulässigkeit der Vollstreckung aus Unterhaltstiteln nach Eintritt der Volljährigkeit
OLG Hamm, Beschluss vom 07.11.2006 - Aktenzeichen 2 WF 204/06
DRsp Nr. 2007/1734
Zulässigkeit der Vollstreckung aus Unterhaltstiteln nach Eintritt der Volljährigkeit
Aus der neu eingefügten Vorschrift des § 798 aZPO kann nicht geschlossen werden, dass ausschließlich noch dynamisierte Unterhaltstitel nach § 1612 aBGB über den Eintritt der Volljährigkeit des Titelgläubigers hinaus Gültigkeit haben. Sinn und Zweck von § 798 aZPO besteht darin, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Erstellung eines dynamischen Unterhaltstitels nach § 1612 aBGB nur für minderjährige, nicht aber für volljährige Kinder vorgesehen ist. Die Zulässigkeit der Vollstreckung aus nicht dynamisierten Unterhaltstiteln nach Eintritt der Volljährigkeit wird durch die Vorschrift nicht tangiert.