VG Hamburg, vom 01.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 E 3369/15
Zulässigkeit der Verteilung eines durch Vaterschaftsanerkennung deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden minderjährigen Kindes einer illegal eingereisten ausländischen Staatsangehörigen; Nichtvorliegen eines nennenwerten Kontakts zwischen Vater und Kind; Beschränkung der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach ausländerrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Kindes durch die Mutter; Bestimmung des Streitwert in Streitigkeiten um die Verteilung nach dem Auffangwert; Halbierung des Streitswerts einer Verteilung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
OVG Hamburg, Beschluss vom 27.08.2015 - Aktenzeichen 1 Bs 159/15
DRsp Nr. 2015/21442
Zulässigkeit der Verteilung eines durch Vaterschaftsanerkennung deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden minderjährigen Kindes einer illegal eingereisten ausländischen Staatsangehörigen; Nichtvorliegen eines nennenwerten Kontakts zwischen Vater und Kind; Beschränkung der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach ausländerrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Kindes durch die Mutter; Bestimmung des Streitwert in Streitigkeiten um die Verteilung nach dem Auffangwert; Halbierung des Streitswerts einer Verteilung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
BGB § 11; § 1631 Abs. 1GKG § 52 Abs. 2Lebt eine illegal eingereiste ausländische Staatsangehörige mit einem minderjährigen Kind zusammen, das aufgrund der Vaterschaftsanerkennung durch einen deutschen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, schließt dies die Verteilung nach § 15a Abs. 1AufenthG nicht aus, wenn zwischen Vater und Kind keine nennenswerten Kontakte bestehen (entgegen OVG Bremen, Beschl. v. 8.3.2013, 1 B 13/13, InfAuslR 2013, 250). Die Mutter kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht hinsichtlich des Kindes nur im Rahmen der ausländerrechtlichen Bestimmungen ausüben.Der Streitwert in Streitigkeiten um die Verteilung nach § 15a Abs. 1 ist regelmäßig mit dem Auffangwert des § Abs. zu bestimmen. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren wird dieser in der Regel halbiert.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Lexikon des Unterhaltsrechts" abrufen.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.