1. Auf die Beschwerde des Vaters des betroffenen Kindes wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 15. Juli 2005 Az.: 107 F 1619/09, abgeändert.
2. Es wird folgendes Umgangsrecht angeordnet:
Der Vater ... hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind ... geboren am 28. November 2003,
- bis zum Ende des Jahres 2009, wie bisher an jedem zweiten und vierten Wochenende im Monat
- am Samstag von 9:00 bis 17:00 Uhr und
- am Sonntag von 9:00 bis 13:00 Uhr,
- von Januar bis März 2010
- an jedem zweiten Wochenende im Monat, wie bisher
- am Samstag von 9:00 bis 17:00 Uhr und
- am Sonntag von 9:00 bis 13:00 Uhr und
- an jedem vierten Wochenende im Monat von Samstag 9:00 Uhr bis Sonntag 13:00 Uhr, wobei die Übernachtung im Großraum ..., stattzufinden hat,
- von April bis Juni 2010
- an jedem zweiten Wochenende im Monat, wie bisher,
- am Samstag von 9:00 bis 17:00 Uhr und
- am Sonntag von 9:00 bis 13:00 Uhr und
- an jedem vierten Wochenende im Monat von Samstag 9:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr und
- ab Juli 2010 an jedem zweiten und vierten Wochenende im Monat
von Samstag 9:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr.
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