Auf die Beschwerde des Antragstellers wird Ziffer 4. des Tenors des Beschlusses des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 07.05.2021 -
Dem Antragsteller wird mit Wirkung ab dem 10.02.2021 für die Rechtsverfolgung des erstinstanzlichen Ordnungsmittelverfahrens Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin ... beigeordnet.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die teilweise Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe in einem Ordnungsmittelverfahren wegen Umgangs.
Mit Schriftsatz vom 10.02.2021 (Bl. 1) hat der Antragsteller die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen die Antragsgegnerin beantragt wegen Verstoßes gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 23.12.2020 -
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