Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg - Familiengericht - vom 15. Oktober 2009, Az. 415 e F 157/09, wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Der Wert wird für das Beschwerdeverfahren festgesetzt auf € 41,25.
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