Das Verfahren über die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 16. April erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Varel wird unter Aufhebung der Vorlageverfügung des Amtsgerichts vom 5. Mai 2015 an das Amtsgericht zur Entscheidung über die Abhilfe zurückgegeben.
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