Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oldenburg vom 24. November 2009 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Antragstellers, ihm für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis zu 600 Euro
Der Antragsteller hat mit einem am 29. Oktober 2009 bei Gericht eingegangenen Antrag die Zuweisung der ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung begehrt. Zudem sollte es der Antragsgegnerin untersagt werden, die Wohnung ohne seine Zustimmung zu betreten und sich der Wohnung in einem Umkreis von 10 Metern zu nähern.
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