Die Beschwerde des Antragsgegners vom 02.05.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gelnhausen vom 30.03.2017 wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Beschwerdewert: 7.572,- EUR.
I.
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