1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 4. Mai 2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom (Erlassdatum) 30. März 2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegnerin wird ein Ordnungsgeld i.H.v. 300 € auferlegt und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 50 € ein Tag Ordnungshaft festgesetzt.
2. Die Kosten der Beschwerde trägt die Antragsgegnerin. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
3. Der Wert der Beschwerde beträgt 300 €.
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