1. Die Beschwerde des Bezirksrevisors beim Landgericht Ellwangen als Vertreter der Staatskasse gegen den Festsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin beim Amtsgericht - Familiengericht - Schwäbisch Gmünd vom 3.12.2009, durch den die Vergütung des Verfahrensbeistands ..... aus der Staatskasse auf 700 € festgesetzt wurde, wird
zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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