I. Auf die Beschwerde des "L... i... V... e.V." wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 24.03.2017 abgeändert und neu gefasst wie folgt:
1. Auf Antrag des "L... i... V... e.V." wird er als Vereinsvormund des Kindes R... N..., geb. am ..., entlassen.
2. Als neuer Vormund für das Kind R... N..., geb. am ..., wird Frau A... E... als Mitarbeiterin des "L... i... V... e.V." ausgewählt. Für den Fall der Verhinderung von Frau A... E... (z.B. durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildungszeiten) wird Frau A... H..., Mitarbeiterin des "L... i... V... e.V.", als Ersatzvormund ausgewählt.
II. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,-- Euro festgesetzt.
I.
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