Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - O. vom 3. April 2017 (5 F ...) wird zurückgewiesen.
2.Den Kindeseltern werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je 1/2 auferlegt.
3.Der Antrag der Kindeseltern auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
4.Der Antrag des Kindesvaters, Herrn R für ihn als Beistand zuzulassen, wird zurückgewiesen.
5.
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