Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 30. Juli 2015 in der Fassung des Beschlusses vom 12. Oktober 2015 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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