1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Verfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe-Durlach vom 15.09.2009 (Az. 2 F 39/09) wird verworfen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
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