Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Brandenburg an der Havel vom 26. März 2021 - 47a 5/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 10.000 € festgesetzt.
Das Verfahrenskostenhilfegesuch der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
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