Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 28. Juli 2015 wird verworfen.
2.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 387,23 Euro festgesetzt.
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