1. Dem Kläger wird Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdefrist gegen die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Döbeln vom 30. November 2009 gewährt.
2. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Döbeln vom 30. November 2009 aufgehoben und verbleibt es damit beim Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Döbeln vom 30. Mai 2006 über ratenfrei bewilligte Prozesskostenhilfe
I. Das Amtsgericht - Familiengericht - Döbeln bewilligte dem Kläger mit Beschluss vom 30.05.2006 ratenfreie Prozesskostenhilfe für dessen Vaterschaftsanfechtungs- und Vaterschaftsfeststellungsklage vom 23.09.2005.
Dieses Verfahren endete durch Rücknahme der Klage vom 18.09.2007 nachdem nach Einholung eines Gutachtens der Kläger nicht als Vater des Kindes festgestellt worden war.
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