1. Auf die befristete Beschwerde des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt wird das Urteil des Amtsgerichtes - Familiengerichts - Magdeburg vom 03. Februar 2009, Az.: 221 F 718/08 S, hinsichtlich der den Beschwerdeführer betreffenden Regelung zum Versorgungsausgleich im zweiten Absatz zu Ziffer 2 der Entscheidungsformel abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Zu Lasten der Zusatzversorgung der Antragstellerin bei dem Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt, Zusatzversorgungskasse, Versicherungs-Nr.: ..., werden, bezogen auf den 31. Juli 2008 als Ende der Ehezeit, in Entgeltpunkte umzurechnende Rentenanwartschaften in Höhe von 30,85 €
monatlich auf dem Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Vers.-Nr.: ..., begründet.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|