Auf die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung B... S... wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Straubing vom 04.05.2017 in Ziffer 2 (Entscheidung zum Versorgungsausgleich) zur Entscheidung über den Ausgleich des von der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung B... S... erworbenen Anrechts abgeändert und neu gefasst wie folgt:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung B... S... (Vers.-Nr. ...) zu Gunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 16,6070 Entgeltpunkten auf sein Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung B... S... (Vers.-Nr. ...), bezogen auf den 30.06.2016, übertragen.
2.Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,-- Euro festgesetzt.
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