Die Vorlageverfügung des Amtsgerichts vom 10.11.2016 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur weiteren Behandlung als Rechtspflegererinnerung an das Amtsgericht - Familiengericht - Frankfurt am Main zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Rechtsmittelverfahrens aufgegeben wird.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Die minderjährige A, die unter der alleinigen elterlichen Sorge der Kindesmutter steht, ist die Enkelin des verstorbenen A1. Die Kindesmutter ist die Tochter des Verstorbenen, der zum Zeitpunkt seines Todes mit der Beschwerdeführerin verheiratet war.
Erben des Verstorbenen sind je zur Hälfte dessen Witwe und - nachdem die Tochter des Verstorbenen die Erbschaft ausgeschlagen hat - die minderjährige Enkelin in ungeteilter Erbengemeinschaft.
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