1. Die Beschwerde vom 18. Dezember 2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, Familiengericht, vom 9. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Beschwerdeführerin zur Last.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
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