Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin S... L... gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Hinzuziehung als Beteiligte im Beschluss des Amtsgerichts Schwandorf vom 12. August 2014 wird zurückgewiesen.
II.Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des sofortigen Beschwerdeverfahrens.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV.Der Verfahrenswert für das sofortige Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 Euro festgesetzt.
I.
1. 2. 3.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|