Der Antrag der Großmutter und Beschwerdeführerin, die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengerichts - Detmold vom 18.11.2013 im Wege der einstweiligen Anordnung auszusetzen, wird zurückgewiesen.
Das Gesuch der Großmutter um Verfahrenskostenhilfe für ihre Beschwerde wird zurückgewiesen.
Sie wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf von 3 Wochen eine Entscheidung über die Beschwerde ohne mündlichen Anhörungstermin beabsichtigt ist.
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