Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 30.03.2017 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Essen-Steele (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1,500,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Aus der Ehe sind die am
##.##.2002 und am ##.##.2005 geborenen Söhne M und K hervorgegangen. Nach der Trennung der Beteiligten im Juli 2016 und einer entsprechenden Einigung in dem Verfahren
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|