Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren
BGH, Urteil vom 14.02.1996 - Aktenzeichen VIII ZR 68/95
DRsp Nr. 1996/19462
Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren
»Die Berufung des in erster Instanz unterlegenen Klägers ist hinsichtlich eines neuen Hauptantrags nicht schon dann zulässig, wenn der Kläger sein erstinstanzliches Begehren mit einem Hilfsantrag weiterverfolgt (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 12. Juli 1994 - VI ZB 43/93 = NJW-RR 1994, 1404; vgl. auch BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - IX ZB 65/95 = NJW 1996, 320).«
Die Klägerin war seit dem 1. April 1980 Kraftfahrzeug-Vertragshändlerin der Beklagten. Nach deren ordentlicher Kündigung des Vertragsverhältnisses zum 31. März 1993 meldete die Klägerin mit Anwaltsschreiben vom 26. November 1993 einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89 bHGB an.
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