Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Parteien waren miteinander verheiratet; ihre am 8. August 1988 geschlossene Ehe wurde durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Stendal vom 25.01.2007, rechtskräftig seit dem 06.03.2007, geschieden.
Über die Folgesache (nachehelicher) Unterhalt schlossen die Parteien im Rahmen des Scheidungsverfahrens vor dem Amtsgericht am 25.01.2007 einen Vergleich dahin ab, dass der Kläger an die Beklagte ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 500 EUR zahlt. Nach dem Vergleich hatten die Parteien die von der Beklagten vorgetragenen Einkommensverhältnisse zu Grunde gelegt, und zwar für den Kläger ein bereinigtes Monatsnettoeinkommen in Höhe von 1.827,89 EUR und für die Beklagte ein solches in Höhe von 650,97 EUR. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Vergleich vom 25.01.2007, GA Bl. 6/7, Bezug genommen.
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