Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 3. August 2015 abgeändert:
Der Antragsgegnerin wird Rechtsanwalt V..., L..., beigeordnet. Der im angefochtenen Beschluss ausgesprochene Vorbehalt entfällt.
Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den im angefochtenen Beschluss ausgesprochenen Vorbehalt, er werde zu den Bedingungen eines im Bezirk des Amtsgerichts Zossen niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.
Die Beschwerde ist begründet.
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