1. Die Beschwerde der Annehmenden gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Familiengericht - vom 11.11.2016 wird zurückgewiesen.
2. Die Annehmende hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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