Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 27.02.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Alsfeld vom 15.02.2017 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben; außergerichtliche Auslagen sind nicht zu erstatten.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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