Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Landau in der Pfalz vom 30. April 2015 aufgehoben.
I.
Der Beteiligte und seine nach österreichischem Recht eingesetzte Sachwalterin (entspricht einer Betreuerin nach deutschem Recht) sind neben 15 weiteren Personen Eigentümer des vorbezeichneten Grundbesitzes. Mit notariellem Vertrag vom 8. September 2014 veräußerten sie diesen an eine Käuferin.
In dem notariellen Vertrag heiß es u.a.:
"IX Vollzugsauftrag
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