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1999
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 29.09.1999
3Z BR 271/99
Normen:
BBiG
§
76
;
BGB
§
1836
, §
1836a
, § 1908i;
BVormVG
§
1
,§
2
;
FGG
§
69e
Satz 1, §
56g
Abs.
5
Satz 1, 2;
Fundstellen:
BayObLG 1999, 291
BayObLGZ 1999 Nr. 63
JurBüro 2000, 92
Vorinstanzen:
LG Bayreuth, - Vorinstanzaktenzeichen
15 T 75/99
AG Bayreuth, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 1012/92
Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz
BayObLG,
Beschluß
vom 29.09.1999
- Aktenzeichen 3Z BR 271/99
DRsp Nr. 1999/11309
Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß §
76
Abs.
3
Berufsbildungsgesetz
»Einer abgeschlossenen Lehre vergleichbar im Sinne von §
1
Abs.
1
Satz 2 Nr.
1
BVormVG
ist die Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß §
76
Abs.
3
Berufsbildungsgesetz
.«
Normenkette:
BBiG
§
76
;
BGB
§
1836
, §
1836a
, § 1908i;
BVormVG
§
1
,§
2
;
FGG
§
69e
Satz 1, §
56g
Abs.
5
Satz 1, 2;
Gründe:
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