Zu den Voraussetzungen der Beiordnung eines Unterbevollmächtigten
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.08.2000 - Aktenzeichen 9 WF 62/00
DRsp Nr. 2002/6062
Zu den Voraussetzungen der Beiordnung eines Unterbevollmächtigten
Besondere Umstände, die die Beiordnung eines Unterbevollmächtigten rechtfertigen, liegen dann vor, wenn der auswärts wohnenden Partei eine schriftliche Information ihres Prozessbevollmächtigten, etwa wegen Rechtsunerfahrenheit, nicht möglich oder wenn der Partei eine solche schriftliche Information wegen ihres Umfangs oder wegen der Bedeutung der Sache nicht zuzumuten ist, und die mündliche Information wegen weiter Entfernung und des dadurch bedingten unverhältnismäßigen Aufwands an Geld und Zeit auf Schwierigkeiten stößt.