Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB und zum Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes
OLG Bamberg, Beschluss vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 7 UF 72/00
DRsp Nr. 2002/6030
Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB und zum Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes
§ 1587c Nr. 1 BGB stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmevorschrift dar, so dass der bloße Umstand des Getrenntlebens über längere Zeit allein in der Regel keinen Anlass für die Anwendung der Härteklausel gibt.2. Zu einer mehr oder weniger langen Trennungszeit müssen daher Umstände hinzutreten, die das bei einer schematischen Anwendung der Ausgleichsvorschrift des § 1587a Abs. 1BGB erzielte Ergebnis als grob unbillig erscheinen lassen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Lexikon des Unterhaltsrechts" abrufen.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.