Auf die Beschwerde des Verfahrensbeistandes wird die Festsetzung des Amtsgerichts - Familiengericht - Jülich vom 06.07.2017 -
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.100,00 € festgesetzt.
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