Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Haldensleben, Zweigstelle Wolmirstedt, vom 17. September 2009 aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht frei von Gerichtsgebühren, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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