Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 1. Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 29. Mai 2008 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek - Familiengericht - vom 16. November 2006 wird zurückgewiesen.
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