I.
Die Ehe der Parteien, aus welcher eine noch minderjährige Tochter hervorgegangen ist, wurde mit rechtskräftigem Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht vom 15.02.1996 (6 F 13/95) geschieden. Zugleich wurde die elterliche Sorge für das Kind auf die Beklagte übertragen und der Kläger in der Folgesache Unterhalt zur Zahlung eines Nachscheidungsunterhalts für die Beklagte in Höhe von monatlich 750 DM verurteilt.
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