Wirksamkeit von Bürgschaften erwachsener, finanziell von den Eltern anhängiger Kinder
BGH, Beschluß vom 03.04.2003 - Aktenzeichen IX ZR 235/00
DRsp Nr. 2003/7127
Wirksamkeit von Bürgschaften erwachsener, finanziell von den Eltern anhängiger Kinder
Bürgschaften erwachsener, finanziell noch von ihren Eltern abhängiger Kinder sind jedenfalls dann als gem. § 138 Abs. 1BGB nichtig anzusehen, wenn diese an der Entscheidung über die Darlehensaufnahme nicht beteiligt waren, das damit verbundene Risiko im Hinblick auf die finanzielle Situation der Eltern besonders hoch war, es sich wirtschaftlich um eine bloße Umschuldung handelte und sie damit rechnen mußten, bei Eintritt des Bürgschaftsfalls auf unabsehbare Zeit wirtschaftlich unverhältnismäßig hoch belastet zu sein.