Wirksamkeit vermögensrechtlicher Vereinbarungen aus Anlaß der Scheidung; Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts
OLG Koblenz, Urteil vom 05.02.1996 - Aktenzeichen 13 UF 625/95
DRsp Nr. 1997/1480
Wirksamkeit vermögensrechtlicher Vereinbarungen aus Anlaß der Scheidung; Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts
1. Verzichten die Ehegatten wechselseitig auf Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich und überträgt die Ehefrau ihren Miteigentumsanteil am gemeinsamen Haus gegen Übernahme der bestehenden Verbindlichkeiten durch den Ehemann, so ist eine solche Vereinbarung aus sich heraus nicht sittenwidrig, ohne daß besondere Umstände hinzutreten.2. Grundsätzlich steht es Eheleuten frei, für den Fall der Scheidung vermögensrechtliche Vereinbarungen zu schließen. Für solche Vereinbarungen besteht volle Vertragsfreiheit; Schranken ergeben sich nur aus § 134BGB und § 138BGB.
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