Die Parteien des Rechtsstreits sind deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Kläger führt den Rechtsstreit, um von den Beklagten Schadensersatz zu erlangen, weil diese eine privatschriftliche Verkaufsvereinbarung vom 24. September 1989 nicht erfüllt hätten.
Diese lautet:
Verkaufsvereinbarung
Zwischen
Herrn E. J. B. und seiner Ehefrau H. geborene R., wohnhaft in ..., ...straße 4, nachstehend "Verkäufer" genannt,
und
Herrn W. T., wohnhaft in H., R. 26, nachstehend "Käufer" genannt,
wird folgende Verkaufsvereinbarung getroffen:
1. Kaufgegenstand
Verkäufer ist gemeinsamer Eigentümer eines unbebauten Grundstücks in Italien, Gemeinde O./Sardinien, Ortsteil B., Kataster-Nr. ..., mit einer Größe von 3.500 m². Das Eigentum ist in keiner Weise belastet oder eingeschränkt.
2. Kaufpreis
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