Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels der Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordenham vom 22. Dezember 2011 aufgehoben und als Teilbeschluss wie folgt neu gefasst:
1. Die Anträge der Antragsgegnerin auf Verpflichtung des Antragstellers zur Erteilung einer Auskunft in den Folgesachen nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich werden abgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussbeschluss vorbehalten.
Im Umfang der Aufhebung und zum Kostenpunkt wird das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert für die Beschwerde wird festgesetzt auf bis zu 25.000 €.
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