Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird das am 20. November 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen in seinem Ausspruch zum Versorgungsausgleich abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Von dem Versicherungskonto Nr. ########### des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Nord werden auf das Versicherungskonto Nr. ############## bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Rentenanwartschaften von monatlich 226,63 €, bezogen auf den 30.04.2009, übertragen.
Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Die Kosten der Rechtsmittelinstanz werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert der Beschwerdeinstanz beträgt 1.000,00 €.
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