I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Trennungs- und Kindesunterhalt in Anspruch. Mit Urteil vom 30. März 2006 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein der Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt zum Teil entsprochen. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen. Das Urteil ist der Klägerin am 10. April 2006 zugestellt worden.
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