1. Die Beschwerde der Antragstellerin vom 3.3.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eisenach vom 29.1.2015, Az. 5 F 354/14, wird als unzulässig verworfen.
Der Wiedereinsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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