Der Antrag der Antragsgegnerin vom 16.02.2017, ihr wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - ... vom 21.11.2016 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird abgelehnt.
2.Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - ... vom 21.11.2016 wird als unzulässig verworfen.
3.Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
4.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 13.000,00 € festgesetzt.
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